QueerScope Förderung für queere Filmfestivals 2027

Ziel der Förderung

QueerScope fördert queere Filmfestivals, die in Deutschland, die zur Sichtbarkeit, kulturellen Vielfalt und gesellschaftlichen Teilhabe von LSBTIQ* und zur Aufklärung über und Gleichberechtigung von queeren Belangen beitragen. Gefördert werden Projekte, die inhaltlich und organisatorisch professionell umgesetzt werden und den aktualisierten QueerScope Förderrichtlinien entsprechen.
Ein Anspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht nicht.

Wen fördern wir

QueerScope fördert Queere Filmfestivals, die in einem Verein organisiert sind oder mit einem öffentlichen Träger zusammenarbeiten. QueerScope fördert in der Regel keine Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden.

Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn das antragstellende Festival personell so ausgestattet ist, dass eine verlässliche und qualifizierte Durchführung des Festivals gewährleistet ist.

Es werden nur Festivals gefördert, die einen klaren queer-thematischen Bezug aufweisen und die an mind. zwei aufeinanderfolgenden Tagen mit insgesamt fünf oder mehr Filmvorstellungen stattfinden.

Modellvorhaben oder Sonderformate können in vorheriger Absprache mit QueerScope beantragt werden.

Was fördern wir

  • u. a. Honorare/ Ehrenamtsvergütungen, Sachkosten, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten (nach BRKG), sowie Verwaltungskosten, die im direkten Zusammenhang mit dem Festival stehen.
  • Rahmenprogramme/ Sonderprogramme außerhalb des Festivalzeitraumes sind zuwendungsfähig, wenn sie einen inhaltlichen Mehrwert aufweisen (z. B. Schulvorführungen, Workshops, Sonderreihen) und im Zusammenhang mit dem Filmfestival stehen.

Was fördern wir nicht

  • kostenlose Filmvorführungen (außer im Rahmen kultureller Bildung, wie Schulvorführungen)
  • Preisgelder
  • Projekte, die bereits begonnen haben
  • Projekte ohne Eigen- oder Drittmittel

Wie fördern wir

  • QueerScope gewährt keine Voll- oder Anteilsfinanzierung, d. h. es müssen Eigen- und/oder Drittmittel eingebracht werden.
  • In der Regel wird die Förderung durch QueerScope e. V. als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt, d. h. bei nicht ausreichenden Eigen- und Drittmitteln wird im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung durch QueerScope eine bestehende Finanzierungslücke geschlossen (Subsidiaritätsprinzip). Festivals dürfen hierbei keine Gewinne erwirtschaften, Einnahmen- und Ausgabenrechnung müssen ausgeglichen sein.

Antragstellung

  • Die Antragstellung für 2027 erfolgt ab Mitte November online auf unserer Website.
  • Zusätzlich ist ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) einzureichen. Bitte verwendet dafür die von QueerScope bereitgestellte Excelvorlage.
  • Grundlage der Förderung bilden die QueerScope Förderrichtlinien.

Voraussichtliche Deadline: 06.12.2026

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